Recht auf Vergessen vs. Recht auf Informationen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 13. Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen Links zu Personen aus ihren Suchergebnissen entfernen müssen.

Seit Inkrafttreten des Urteils kann ich also per Formular erwirken, dass beispielsweise Artikel nicht mehr bei Google, bing und Co. gelistet werden, wenn ich mich in den Artikeln unvorteilhaft dargestellt fühle. Das soll dazu führen, dass in einer Welt, in der selbst das Mittagessen einzelner dokumentiert wird, meine Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben - auch WENN da in der Vergangenheit Kontroverses geschehen ist. 

 

Tatsächlich scheint es fast so, als würde dieses Urteil aber dazu führen, dass man als Nutzer nun nicht mehr über die nötige Bandbreite an Informationen verfügt, um sich ein eigenständiges, vielleicht sogar authentisches Bild über Sachverhate zu machen, sondern Suchmaschinen enthalten uns per Gerichtsanordnung bestimmte Ergebnisse vor. Die Guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Die gleichen Suchmaschinen übrigens, denen immer wieder Manipulation unterstellt wird, weil sie Suchergebnisse vorfiltern. (Lesen Sie bitte hier etwas zur Filterblase bei Google und Facebook.)

Käthe Fischer Meinung zum Urteil "Recht auf Vergessen" im Pressekompass

Der Pressekompass zeigt nun auch sehr anschaulich, was die Nutzer, zumindest die, die den Presskompass benutzen, über dieses Urteil denken. "Ist schwer umzusetzen" kann man wohl auf jeden Fall erstmal gelten lassen, denn wahrscheinlich ist es ein langwieriger Prozess, Artikel aus den Suchanzeigen entfernen zu lassen. So verwundert es auch nicht, dass es da kaum Stimmen für "ist umsetzbar" im Pressekompass gibt. Dass ich das Gesetz aus Gründen der Informationsfreiheit schwierig finde, haben Sie bereits gelesen. Was ist nun aber mit denjenigen Vertretern, die hier den Datenschutz anführen und sich freudig über das Gesetz zeigen? Schwierig. Sehr schwierig. Ja, es muss nicht immer  jeder jedes und alles wissen. Und doch: dieses Gesetz macht ja nicht die Artikel an sich vergessen. Die Artikel werden weiterhin in Blogs und Portalen zu finden sein. Nur die Suchmaschinen werden uns Nutzer nicht mehr darauf hinweisen. 

Einige Portale, vor allem Publisher und Online-Ableger von Zeitungen und Magazinen haben bereits anklingen lassen, sie wollen zukünftig auf ihren Portalen die interne Suche nach diesen "ausgeschlossenen Artikeln" ausrichten oder eigene Listen dafür erstellen. 

 

Ich fühle mich zurückerinnert an meine frühen Zeiten als Social Media Manager: wenn Kunden aus Angst vor Shitstorms keine öffentlichen Diskussionsplattformen haben wollten, habe ich ihnen erklärt, dass sie nur dann, wenn die Diskussion öffentlich stattfindet, eine Chance haben, an ihnen teilzunehmen. Werden die Diskussionen hingegen in geschlossenen Systemen geführt, gibt es kaum einen sauberen Weg, dort seine Reputation zu verteidigen. 

 

Im konkreten Fall der "Listen ausgeschlossener Artikel" ist es durchaus möglich, dass die Faszination für genau diese Artikel besonders groß wird.

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Kommentare: 2
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    Loma Shumway (Samstag, 04 Februar 2017 06:44)


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